Datenschutzerklärung
Verantwortliche Stelle im Sinne der Datenschutzgesetze, insbesondere der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), ist:
Firma: Class Motorenwerk GmbH & Co. KG
Telefon: 0521-327 518 36
Mobil : 0176-429 483 12
Internet: www.class-motorenwerk.de
Email: [email protected]
Rechtliche Eintragung:
Firma: Class Motorenwerk GmbH & Co. KG
Sitz: Bielefeld
Register: AG Bielefeld HRA 17086
Persönliche haftende Gesellschafter: Class Verwaltungs GmbH, AG Bielefeld HRB 44406
Geschäftsführer: Mesut Pehlivan
Ihre Betroffenenrechte
Unter den angegebenen Kontaktdaten unseres Datenschutzbeauftragten können Sie jederzeit folgende Rechte ausüben:
- Auskunft über Ihre bei uns gespeicherten Daten und deren Verarbeitung,
- Berichtigung unrichtiger personenbezogener Daten,
- Löschung Ihrer bei uns gespeicherten Daten,
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- Widerspruch gegen die Verarbeitung Ihrer Daten bei uns und
- Datenübertragbarkeit, sofern Sie in die Datenverarbeitung eingewilligt haben oder einen Vertrag mit uns abgeschlossen haben.
Sofern Sie uns eine Einwilligung erteilt haben, können Sie diese jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen.
Sie können sich jederzeit mit einer Beschwerde an die für Sie zuständige Aufsichtsbehörde wenden. Ihre zuständige Aufsichtsbehörde richtet sich nach dem Bundesland Ihres Wohnsitzes, Ihrer Arbeit oder der mutmaßlichen Verletzung. Eine Liste der Aufsichtsbehörden (für den nichtöffentlichen Bereich) mit Anschrift finden Sie unter: https://www.bfdi.bund.de/DE/Infothek/Anschriften_Links/anschriften_links-node.html.
Zwecke der Datenverarbeitung durch die verantwortliche Stelle und Dritte
Wir verarbeiten Ihre personenbezogenen Daten nur zu den in dieser Datenschutzerklärung genannten Zwecken. Eine Übermittlung Ihrer persönlichen Daten an Dritte zu anderen als den genannten Zwecken findet nicht statt. Wir geben Ihre persönlichen Daten nur an Dritte weiter, wenn:
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- die Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich ist,
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Kommentarfunktion
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Verwendung von Google Analytics
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Die Zwecke der Datenverarbeitung liegen in der Auswertung der Nutzung der Website und in der Zusammenstellung von Reports über Aktivitäten auf der Website. Auf Grundlage der Nutzung der Website und des Internets sollen dann weitere verbundene Dienstleistungen erbracht werden. Die Verarbeitung beruht auf dem berechtigten Interesse des Webseitenbetreibers.
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Ausführliche Anleitungen zur Verwaltung der eigenen Daten im Zusammenhang mit Google-Produkten finden Sie hier.
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Änderung unserer Datenschutzbestimmungen
Wir behalten uns vor, diese Datenschutzerklärung anzupassen, damit sie stets den aktuellen rechtlichen Anforderungen entspricht oder um Änderungen unserer Leistungen in der Datenschutzerklärung umzusetzen, z.B. bei der Einführung neuer Services. Für Ihren erneuten Besuch gilt dann die neue Datenschutzerklärung.
Fragen an den Datenschutzbeauftragten
Wenn Sie Fragen zum Datenschutz haben, schreiben Sie uns bitte eine E-Mail oder wenden Sie sich direkt an die für den Datenschutz verantwortliche Person in unserer Organisation:
Email: [email protected]
Quelle: Haftungsausschluss von Haftungsausschluss.org und das Datenschutzgesetz
Allgemeine Geschäftsbedingungen
(Stand: 02/2017)
1. Anerkennung der Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Für die Durchführung unserer Lieferungen und Leistungen für Tauschmotoren (Komplett-Motor, Teilkomplett-Motor, Rumpf-Motor), Teil-Motoren, Zylinderköpfe, Motorteile und sonstige Produkte (nachstehend "Vertragsgegenstand") gelten die nachstehenden Bedingungen. Andere oder entgegenstehende Bedingungen, z.B. Einkaufsbedingungen des Auftraggebers, gelten auch dann nicht, wenn Class-Motorenwerk GmbH & Co. KG, Inh. Geschäftdführerin Doroteya Apostolova, Brönninghauserstr.41, 33729 Bielefeld (im Folgenden Auftragnehmer) ihnen nicht ausdrücklich widersprechen.
2. Kauf/Tausch
2.0 Alle vorvertraglichen Auskünfte der Mitarbeiter der Auftragnehmer/in
sowie die Angaben in den Katalogen, Preislisten und Angeboten erfolgen,
wenn nicht ausdrücklich anders vereinbart, freibleibend, das heißt, sie
binden den Auftragnehmer nicht und stellen lediglich die Aufforderung
an den Kunden dar, eine entsprechende Bestellung aufzugeben. Die
Bestellung stellt ein verbindliches Angebot des Auftraggebers dar. Ein
Vertrag mit dem Auftragnehmer kommt erst dann zustande, wenn der
Auftragnehmer das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb
von zwei Wochen nach Zugang durch Zusendung einer Auftragsbestätigung
oder durch Zusendung der Ware annimmt. Zwischenverkauf bleibt
vorbehalten.
2.1 Sofern ein generalüberholter Vertragsgegenstand, ggf. gegen Übergabe
eines entsprechenden alten Motors, einer Baugruppe oder eines
Einzelteils gleicher Type Gegenstand der Lieferung ist, sind dem
Auftragnehmer Abweichungen in der Ausführung gestattet, soweit dies dem
Auftraggeber zumutbar ist. Vertragsgegenstände des Auftraggebers, die
dieser dem Auftragnehmer zum Einbau oder im Wege des Tausches überlässt,
dürfen keine Mängel oder sonstigen Fehler aufweisen, die nicht auf
Abnutzung zurückzuführen sind. Insbesondere muss der anzuliefernde
Vertragsgegenstand frei von geschweißten oder nichtgeschweißten Brüchen
und Rissen sein.
2.2 Der im Falle des Tausches eines Vertragsgegenstandes entstehende Entschädigungsanspruch bemisst sich nach der ordnungsgemäßen Bewertung des Auftragnehmers. Entsteht zugunsten des Auftraggebers eine Gutschrift, so ist der Auftragnehmer berechtigt, gegenüber dem Anspruch des Auftraggebers aus der Gutschrift mit einer noch offenen Forderung des Auftragnehmers gegen den Anspruch des Auftraggebers aufzurechnen. Entsprechendes gilt bei der Berechnung des Altteilwertes nach Lieferung des Vertragsgegenstandes, wenn das Altteil nicht zurückgegeben wird. Gibt der Auftraggeber das Altteil nicht innerhalb von 4 Wochen nach Lieferung des Vertragsgegenstandes an den Auftragnehmer zurück, so wird die bereits an den Auftraggeber übersandte Rechnung über den Altteilwert fällig. Der Auftragnehmer muss sich nicht zunächst auf den Herausgabeanspruch verweisen lassen.
3. Rücknahme
Ordnungsgemäß bestellte und gelieferte Vertragsgegenstände werden grundsätzlich nicht zurückgenommen. Ausnahmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung. Rücksendungen haben franko zu erfolgen. Gutschrift erfolgt erst nach Eingang der Ware unter Abzug der der Auftragnehmerin für Prüfung, Aufarbeitung und Wiedereinlagerung entstehenden Kosten. Bei nicht wiederverkaufsfähiger Beschaffenheit kann Gutschrift nur zum handelsüblichen Altmaterialwert erfolgen. Der Auftragnehmer ist berechtigt, gegenüber dem Anspruch des Auftraggebers aus der Gutschrift mit einer noch offenen Forderung des Auftragnehmers gegen den Auftraggeber aufzurechnen.
4. Aufträge für Instandsetzungen/Reparaturen (Werkverträge)
4.0 Der Umfang der jeweiligen Instandsetzungsarbeiten/Reparaturen für
den Vertragsgegenstand ist vom Auftraggeber festzulegen. Sofern dies
nicht möglich ist, legt der Auftragnehmer den Umfang der
durchzuführenden Instandsetzungsarbeiten nach Rücksprache mit dem
Auftraggeber fest. In einem Auftragsschein oder in einem
Bestätigungsschreiben werden die vereinbarten bzw. mit dem Auftragnehmer
abgestimmten zu erbringenden Leistungen bezeichnet. Stellt sich während
der Bearbeitung, aber bei Auftragsannahme nicht erkennbar, heraus, dass
die Instandsetzung wegen der Mängel des Vertragsgegenstandes unmöglich
ist, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die bis zu dieser Feststellung
geleisteten Arbeiten dem Auftraggeber in Rechnung zu stellen. Soweit
sich während der Bearbeitung, aber bei Auftragsannahme nicht erkennbar,
herausstellt, dass die Durchführung der Instandsetzungsarbeiten
unwirtschaftlich ist, wird der Auftragnehmer den Auftraggeber
unverzüglich hiervon verständigen, um eine definitive Entscheidung des
Auftraggebers herbeizuführen. Entscheidet sich der Auftraggeber dazu,
den Auftrag wegen seiner Unwirtschaftlichkeit nicht durchführen zu
lassen, so hat der Auftragnehmer Anspruch auf Abgeltung der bis zu
diesem Zeitpunkt geleisteten Arbeiten, einschließlich eines angemessenen
Gewinns.
4.1 Der Auftragnehmer haftet nicht für Fehler, die sich aus Unterlagen, Zeichnungen, Mustern usw. sowie aus Angaben des Auftraggebers ergeben, soweit ihm nicht zuzumuten ist, diese zu erkennen.
5. Preise und Zahlungen
5.0 Alle Preise verstehen sich für Lieferungen und Leistungen ab Sitz
des Auftragnehmers. Es gelten die bei Vertragsschluss gültigen
Preislisten zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer, sofern nicht zwischen
den Parteien schriftlich etwas anderes vereinbart ist.
5.1 Die jeweiligen Preise gelten ausschließlich Porto, Fracht und Verpackung.
5.2 Im kaufmännischen Bereich gelten die Preise netto, außer die
Mehrwert-/ Umsatzsteuer ist gesondert ausgewiesen. Im
nichtkaufmännischen Bereich wird der Preis einschließlich gesondert
ausgewiesener Mehrwertsteuer angegeben.
5.3 Nachfolgende Zahlungsarten werden gemäß Vereinbarung angeboten:
Barzahlung (Bei Abholung)
Vorkasse
5.4 Bei umfangreichem Materialaufwand und langfristigen Arbeiten kann eine angemessene Vorauszahlung verlangt werden, um die Vorfinanzierung des Auftragnehmers zu gewährleisten.
6. Fertigstellung/Lieferzeit
6.0 Es gilt, sofern verbindlich vereinbart, die jeweils angegebene Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit.
6.1 Liegt die Ursache der Nichteinhaltung des Termins in höherer Gewalt
oder in Betriebs-störungen, auch in solchen von Vorlieferanten oder
Subunternehmern, die der Auftragnehmer nicht verschuldet hat, besteht
aufgrund hierdurch bedingter Verzögerungen keine
Schadensersatzverpflichtung des Auftragnehmers. Er unterrichtet den
Auftraggeber jedoch unverzüglich.
6.2 Die Fertigstellungs- bzw. Lieferzeit verlängert sich ggf. um die Zeit, die der Auftraggeber mit der Anlieferung von ihm beizustellender notwendiger Teile in Rückstand ist. Der Auftragnehmer ist dabei berechtigt, den Vertrag nach fruchtloser Nachfristsetzung zu kündigen. Im Fall der dadurch Kündigung ist der Auftragnehmer berechtigt, den Ersatz des Schadens zu verlangen, den er erleidet, dass er auf die Gültigkeit des Vertrages vertraut hat. Es wird vermutet, dass der Schaden 5 Prozent der Vergütung beträgt.
6.3 Bitte beachten Sie, dass Anbauteile des Motors (z.B. Turbolader, Nockenwellenversteller, Injektoren, Generator, Anlasser) bei Beschädigung nur auf Ihren Wunsch kostenpflichtig ausgetauscht werden. Sollten Teile des Motors (ggf. erstezt) werden müssen (z.B. Motorblock, Zylinderkopf, Kurbelwelle,Kolben,Ventile) extrem beschädigt und somit nicht mehr in instandsetzungsfähigem Zustand sein, werden diese Teile, nach Rücksprache, gegen Aufpreis ausgetauscht.
6.4 Die Abholungskosten für das Kfz werden nicht in Rechnung gestellt es sei denn dass die Reparatur nicht durchgeführt wird dann sind die Abholkosten von dem Kunden zu tragen.
7. Lieferung
7.0 Der Auftraggeber ist zur Annahme der Kaufsache bzw. zur Abnahme des Werks verpflichtet.
7.1 Die Lieferung des Vertragsgegenstandes erfolgt stets auf Rechnung
und Gefahr des Auftraggebers, und zwar ab Betrieb des Auftragnehmers,
soweit nicht schriftlich anderes vereinbart ist. Für Leistungen gilt
Entsprechendes.
7.2 Voraussetzung für die Lieferung von neuen und/oder generalüberholten
Austauschteilen ist die vorherige oder gleichzeitige Anlieferung
gleichartiger und reparaturfähiger Altteile. Die Altteile müssen dabei
so beschaffen sein, dass sie unseren Altteiletauschbedingungen
entsprechen, zumindest aber keine außergewöhnlichen Verschleiß- oder
Rosterscheinungen aufweisen, in den Hauptbestandteilen frei von Bruch-
und Rissschäden, sowie komplett und nicht zerlegt angeliefert werden.
7.3 Liegt dem Auftragnehmer ein Altteil bei Lieferung des Tauschteils
nicht vor, ist der Auftragnehmer berechtigt, einen Altteilwert zu
berechnen. Die Altteilrechnung wird gutgeschrieben bei Übergabe eines
Altteils, sofern sich das Altteil im Zustand der unter
7.2 genannten
Bedingungen befindet. Entspricht das Altteil nicht diesen Bedingungen,
erfolgt keine oder nur eine teilweise Gutschrift der Altteilrechnung.
Wird das Altteil nicht innerhalb von 2 Monaten nach deren Berechnung an
den Auftragnehmer übersandt, erfolgt nach Ablauf dieser Frist keine
Gutschrift der Altteilrechnung. Der Nachweis der fristgerechten
Rücklieferung ist vom Auftraggeber zu erbringen. Die Kosten für den
Versand des Altteils sind vom Auftraggeber zu tragen.
7.4 Konstruktions- und/oder Formänderungen, Abweichungen sowie Änderungen des Lieferumfangs seitens des Auftragsnehmers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten, sofern die Änderungen oder Abweichungen für den Auftraggeber zumutbar sind.
8. Eigentumsvorbehalt
8.0 Der gelieferte Vertragsgegenstand bleibt bis zur vollständigen
Bezahlung aller zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer (bereits)
entstandenen Forderungen Eigentum des Auftragnehmers. Im kaufmännischen
Verkehr gilt des Weiteren, dass die Eigentumsvorbehaltssicherung sich
auf den jeweiligen Saldo bezieht, sofern zwischen Auftraggeber und
Auftragnehmer eine Kontokorrentvereinbarung besteht. In diesem Fall
erstreckt sich der Eigentumsvorbehalt auch auf den kausalen Saldo,
sobald der Auftraggeber in Insolvenz fällt.
8.1 Sofern der Auftraggeber Händler ist, ist er zur Weiterveräußerung des Vertragsgegenstandes im normalen Geschäftsgang berechtigt. Für diesen Fall tritt jedoch der Auftraggeber die ihm gegenüber seinen Abnehmern zustehenden Forderungen schon jetzt an den Auftragnehmer ab; zur Einziehung dieser Forderungen bleibt der Auftraggeber berechtigt, solange er nicht gegenüber dem Auftragnehmer in Zahlungsverzug geraten ist. Soweit dies der Fall ist, ist der Auftragnehmer berechtigt, die Weiterveräußerungs- und Einziehungsbefugnis für den Vertragsgegenstand schriftlich zu widerrufen. In diesem Fall ist der Auftraggeber verpflichtet, dem Auftragnehmer alle Informationen, Dokumentationen und sonstigen Unterlagen zu überlassen, aus denen sich ergibt, gegen welche Abnehmer dem Auftragnehmer Forderungen aufgrund des verlängerten Eigentumsvorbehalts zustehen, damit der Auftragnehmer in der Lage ist, diese gegenüber den Abnehmern unmittelbar geltend zu machen.
9. Sachmangelhaftung beim Kauf von neuen und generalüberholten Austauschteilen durch
Auftragnehmer
9.0 Der Auftragnehmer leistet Gewähr für einwandfreie Arbeit und die
Verwendung einwandfreien, funktionstüchtigen Materials. Die
Sachmangelansprüche des Auftraggebers verjähren innerhalb von zwei
Jahren ab Abnahme des Gegenstandes. Nimmt der Auftraggeber die Sache in
Kenntnis eines Sachmangels ab, stehen ihm die Sachmangelansprüche in
unten beschriebenem Umfang nur zu, wenn er sich diese bei der Abnahme
vorbehält.
9.1 Sofern der Auftraggeber Vollkaufmann ist, bleiben die gesetzlichen
Untersuchungs- und Rügepflichten gemäß §§ 377, 378, 381 Abs. 2 HGB
unberührt.
9.2 Im Fall der Sachmangelhaftung ist der Auftragnehmer berechtigt und
verpflichtet, Mangelbeseitigung auf eigene Kosten durchzuführen. Er ist
auch berechtigt, eine Ersatzlieferung zu tätigen. Ist der Auftragnehmer
nicht bereit oder nicht in der Lage, insbesondere verzögert sich die
durchzuführende Mangelbeseitigung/Ersatzlieferung über angemessene
Fristen hinaus oder schlägt sie aus sonstigen Gründen fehl, so ist der
Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder entsprechende
Herabsetzung der Vergütung (Minderung) zu begehren.
9.3 Mangelbeseitigungsansprüche hat der Auftraggeber beim Auftragnehmer
geltend zu machen. Der Auftragnehmer anerkennt
Mangelbeseitigungsarbeiten, die Dritte ausführen, nur dann, wenn er im
Vorhinein hiermit ausdrücklich einverstanden ist oder wenn der
Auftragnehmer mit der Durchführung der Sachmangelbeseitigung in Verzug
geraten ist. Die Kosten für den Aus- und Einbau der Austauschteile im
Rahmen der Mängelbeseitigung richten sich nach DAT Arbeitswerte Vorgaben
für ein Serienfahrzeug.
9.4 Die Bearbeitung von einzelnen Vertragsgegenständen geschieht nur im
vereinbarten Umfang. Die Sachmangelhaftung erstreckt sich nicht auf eine
darüber hinausgehende Funktionstüchtigkeit einzelner Teile. Diese sind
nicht Gegenstand der Sachmangelhaftung des Auftragnehmers, soweit nichts
anderes schriftlich vereinbart ist. Insbesondere wird ohne gesonderte
schriftliche Vereinbarung keine Haltbarkeitsgarantie übernommen.
9.5 Die Schadensersatzhaftung des Auftragnehmers ergibt sich aus der Regelung gemäß Ziff. 11.
9.6 Wenn ein Mangel auf fehlerhafter Montage- oder fehlerhafter Einbauanleitung beruht, haftet der Auftragnehmer im Rahmen der Sachmangelhaftung nur, wenn Montage oder Einbau aufgrund der Anleitung des Auftragnehmers fachkundig und fachgerecht erfolgte. Die Fachkundigkeit und Fachgerechtigkeit der Montage bzw. des Einbaus nach der Anleitung des Auftragnehmers muss der Auftraggeber beweisen.
10. Sachmangelhaftung bei Kauf/Tausch gebrauchter Gegenstände
10.0 Sachmangelansprüche des Käufers verjähren innerhalb von einem Jahr ab Lieferung des Kaufgegenstandes an den Käufer. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln bleiben weitergehende Ansprüche unberührt. Für die Mangelbeseitigungsabwicklung gilt das Gleiche wie unter Ziffer 9.3
11. Sachmangelhaftung bei Instandsetzungen/Reparaturen (Werkverträge)
11.0 Für die Sachmangelhaftung auf neue und generalüberholte
Austauschteile beim Einbau durch den Auftragnehmer gilt das Gleiche wie
unter Ziffer 9.
11.1 Für die Sachmangelhaftung auf gebrauchte Gegenstände beim Einbau durch den Auftrag-nehmer gilt das Gleiche wie unter Ziffer 10
11.2 Für anbauteile die übernommen werden besteht keine Gewährleistung und keine Gewährleistung für folgeschäden
12. Sonstige Haftung
12.0 Der Auftragnehmer haftet nicht für Schäden, welche nicht an dem
Vertragsgegenstand unmittelbar entstanden sind. Insbesondere haftet der
Auftragnehmer nicht für Folgeschäden (z.B. Leihwagen oder
Abschleppkosten) oder entgangenen Gewinn. Gewährleistunsanspruch verfällt bei Leistungssteigerung.
12.1 Der Haftungsausschluss bzw. die Haftungsbegrenzung der Ziffer 11.1
gilt nicht, soweit die Ansprüche des Auftraggebers auf Fehlen einer
zugesicherten Eigenschaft, auf Arglist, auf einer vorsätzlichen oder
grob fahrlässigen Vertragsverletzung, auf Personenschäden oder auf einer
Verletzung des Körpers, des Lebens oder Gesundheit des Auftragnehmers,
eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers
beruhen. Darüber hinaus ist die Haftung auf Schadenersatz des
Auftragnehmers auf vorhersehbare Schäden begrenzt, soweit der
Auftragnehmer eine wesentliche Vertragspflicht in Folge einfacher
Fahrlässigkeit verletzt hat. Im Übrigen ist die Haftung für einfache
Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
12.2 Eine Haftung gemäß § 1 Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
12.3 Die Ziffern 11.1 und 11.2 gelten nicht, soweit Personenschäden entstanden sind. Eine Haftung für Personenschäden, für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bleibt unberührt.
13. Gerichtsstand-Erfüllungsort
13.0 Sofern nichts anderes schriftlich vereinbart, ist Erfüllungsort der Sitz des Auftragnehmers.
13.1 Ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Zusammenhang
mit diesem Vertrag gegebenen Streitigkeiten ist der Sitz des
Auftragnehmers, soweit der Auftraggeber Vollkaufmann ist. Im Übrigen
bleibt es bei den gesetzlichen Regelungen.
13.2 Der Vertrag unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts ist abbedungen.
13.3 Gewährleistung ist nicht zur übertragen.